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Betreuungsverfügung

zwei Personen am Tisch mit Papieren
Foto: Gabrielle Henderson/unsplash.com

 

 

 

Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können und keine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt wurde, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an. Eine Betreuungsverfügung ist besonders sinnvoll, wenn Sie keine vertraute Person für diese Aufgabe benennen können. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll – dabei kann auch ein SKM-Verein eingesetzt werden. Die benannte Person bzw. ein*e Mitarbeiter*in des Vereins übernimmt dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten, handelt jedoch unter der Aufsicht des Gerichts.

 

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Vorsorgevollmacht, dass Sie eine vertraute Person bestimmen, die ohne gerichtliche Kontrolle in Ihrem Sinne handelt.

Der SKM-Betreuungsverein Konstanz informiert, berät und begleitet Sie persönlich beim Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung. Auch Vorträge zum Thema „Vorsorge“ und “rechtliche Betreuung” gehören ebenso zu unserem Angebot. Weiterhin unterstützen wir Sie gern mit weiteren Informationsmaterialien.

Wichtig zu wissen: Eine Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst, möglichst konkret formuliert und gut auffindbar aufbewahrt werden. 

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!

 

Tipp: Eine Registrierung Ihrer Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft im Notfall, Ihre Betreuungsverfügung schnell zu finden.

Vorsorge ist Vertrauenssache – Der SKM-Betreuungsverein Konstanz unterstützt Sie gerne!